Oh mei ...
dann lese auch mal weiter.

StVO
§ 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
(2) Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen können von allen Vorschriften dieser Verordnung Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller genehmigen.

Die Ministerien sind oberste Landesbehörden.
Somit kann das Innenministerium dir alles erlauben und alles verbieten.