Nur mal nebenbei, in NRW z.b. ist es definitiv so, das die Leitstelle der Feuerwehr gegenüber NICHT Weisungsbefugt ist, sondern nur dem RD gegenüber, also kann das der im beispiel genannte Leiter einer (öffentlich annerkannten) WF die auch mit im Alarmplan steht, ganz alleine entscheiden, die Leitstelle gibt nur Infos, nicht mehr.
Im übrigen an den ersteller dieses Themas:
Sonderrechte sind nicht = Wegerechte !
die schriebst Sonder meintest wohl Wegerechte
denn § 35 STVO gilt für jeden das hätte mit der WF nichts zu tun.
Gruß Jens