Zitat Zitat von loxi
Doch. Im Strafrecht gibt es sog. Antragsdelikte bzw. relative Antragsdelikt.

Klassisches Beispiel: Hausfriedensbruch. Wenn der Geschädigte (und das kann NUR der Geschädigte bzw. seine gesetzlichen Vertreter/Erben) keinen Strafantrag stellt passiert absolut nix, selbst wenn Staatsanwalt, Richter und was weiß ich wer zum Zeitpunkt der Tat daneben stehen.

Bei relativen Antragsdelikten (und ich geh davon aus, dass TKG einer ist, weil das Strafmaß eher gering ist) kann der Staatsanwalt von Amtswegen einschreiten, kann aber auch sagen, wenn keiner Strafantrag stellt und an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (und mal ehrlich, ist die öffentliche Sicherheit gestört weil jemand ne Schleife zuviel aufm Melder hat?) lass mers sein.


Grüße

loxi
Dann solltest du dich mal besser informieren.
Es ist kein Antragsdelikt sondern ein Offizialdelikt. Es ist kein Strafantrag erforderlich.
Es ist auch keine OWi sondern eine klassische Straftat.
e.