Zitat Zitat von Etienne
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.
Um Deine Worte aufzugreifen: Das ist nicht ganz richtig. Du darfs beim Vorhandensein sicherer Todeszeichen den Tod nicht feststellen. Das darf wirklich nur ein Arzt. Aber Du darfst auf Reanimationsmassnahmen verzichten.

Gruß, Mr. Blaulicht