Andere Frage:Zitat von Etienne
Die Person gilt doch erst als tod, wenn der Totenschein ausgestellt wurde - oder?
Andere Frage:Zitat von Etienne
Die Person gilt doch erst als tod, wenn der Totenschein ausgestellt wurde - oder?
MFG Flo
Hallo,
was bitte ist ein Totenschein? Ich kenne nur Leichenschauscheine und die stellt NUR ein Arzt aus. ;-)Zitat von Freakmaster
Den Tod feststellen darf jeder, wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind und derjenige dies entsprechend beurteilen kann.
Gruß
Sebastian
Ok, da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Umgangssprachlich werden Leichenschauscheine ja als Totenscheine genannt.Zitat von DaRake
Aber ansonsten nehme ich das als Zustimmung ;-)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Noch nicht ganz, wenn ich mich recht entsinne, dann gilt die Person erst dann als "amtlich tot", wenn das Standesamt eine Sterbeurkunde gefertigt hat ;-)Zitat von Etienne
Gruß
Sebsatian
Na dann muss beim Stichwort "P_Tür" (Person hinter verschlossener Tür) neben Rettungsdienst, Rüstwagen und Polizei halt auch noch der diensthabende Standesbeamte alarmiert werden......;-)Zitat von DaRake
Zum Thema:
Wenn ich eine Notlage hinter einer verschlossenen Tür erkenne, dann bin ich zur Hilfeleistung verpflichtet. Als Passant genüge ich dieser Verpflichtung durch Notruf.
Als Aufgabenträger ("Garant") muss ich auch weitergehende Maßnahmen durchführen, sofern ich hierfür ausgerüstet und ausgebildet bin. Sofern also zu meiner Fzg-Ausstattung z.B. ein Brecheisen gehört, oder ich mir auf andere Weise Zugang verschaffen könnte, bin ich hierzu gem. §13 StGB verpflichtet. Straffrei bleibt dies (bei Verhältnismäßigkeit) wg.rechtfertigendem Notstand (StGB), bzw. aggressivem Notstand (BGB). Schadenersatz muss ich nicht leisten, da die Regelungen über die "Geschäftsführung ohne Auftrag" gem. BGB zum Zuge kommen.
***keine Signatur***
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