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Thema: Türöffung durch die FFW im Notfall

  1. #16
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    verletzte Person hinter verschlossener Türe -> Gefahr im Verzug -> Pol, RD, FFW, BF oder Passant macht die Türe auf und hilft der Person!
    MFG Flo

  2. #17
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    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.

    duese

  3. #18
    Ladder_49 Gast
    Sobald die Leitstelle die Alarmmeldung gibt Person in Not, ist es egal ob DRK, Feuerwehr oder die Polizei die Tür öffnet. Sobald die ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle sind, sollten die sich so schnell wie möglich eine zugang schaffen. Vielleicht erstmal die Lageerkunden und wenn es keine sanftere Möglichkeit gibt als die Tür ein zu kloppen ist auch das ok. Und wenns halt gar nicht geht dann alamiert man die FW nach. Zifix und gut ist die sache. Ich denke der Geschädigte zahlt sich lieber ne neue Tür bevor er vielleicht EX geht.

  4. #19
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das halte ich für ein Gerücht!

  5. #20
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    Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.

    Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
    So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.

    Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?

    duese

  6. #21
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    Zitat Zitat von duese
    Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.

    Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
    So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.

    Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?

    duese

    Totenschein ausstellen ist klar, daß darf nur der Arzt ... eine Reanimation unterbrechen macht in der Regel auch nur ein Arzt, aber wenn einer schon Leichenflecken hat und die Leichenstarre vorhanden ist, bzw bei ner aufgedunsenen Wasserleiche trau ich mir auch zu sagen der ist tot, den reanimier ich nicht mehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #22
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    Der Landkreis wollte das bei unserer Feuerwehr ein Ziehfix stationiert wird. Nur bei uns sind die Führungskräfte dagegen. Warum? Weil es rechtlich nicht unbedenklich ist.

    Ich spreche jetzt mal aus meinem Bundesland.

    Da wir nur Türen öffnen dürfen wenn ein Vollzugsbeamter vor Ort ist.

    Bei der BF sieht das wieder anders aus, da ist jeder Feuerwehrmann zum Vollzugsbeamten bestellt. Bei der FF ist nicht jeder Feuerwehrkamerad Vollzugsbeamter, sondern kann der stlv. OBM, OBM, stlv. GMB, GMB,Zgfhr Kreisfeuerwehrbereitschaft, ABL, KBM und stlv. KMB zum Vollzugsbeamten bestellt werden. Was bedeutet das diese Personen Polizeibefugnise haben, wenn auch eingeschränkte. Das bedeutet wenn keiner von diesen Personen da ist heißt es warten bis zum eintreffen der Polizei.

    Blinky

  8. #23
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    Zitat Zitat von DaRake
    Das halte ich für ein Gerücht!
    Ich nicht!

    Du kannst zwar sagen, dass er hinüber ist aber erst, wenn ein Arzt sagt, dass die Person verstorben ist, dann ist sie es auch.
    MFG Flo

  9. #24
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.
    Anders: Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen.

    Zitat Zitat von Blinky
    Der Landkreis wollte das bei unserer Feuerwehr ein Ziehfix stationiert wird. Nur bei uns sind die Führungskräfte dagegen. Warum? Weil es rechtlich nicht unbedenklich ist.

    Ich spreche jetzt mal aus meinem Bundesland.

    Da wir nur Türen öffnen dürfen wenn ein Vollzugsbeamter vor Ort ist.
    Das verstehe ich nicht ganz. Welches Bundesland ist denn das? Man bezieht sich doch auf den u.a. Rechfertigen Notstand. Hinzu kommt außerdem §13 StGB (Garantenstellung):
    [...]spätestens mit der Übernahme eines konkreten Einsatzauftrages von der Rettungsleitstelle tritt das Rettungsfachpersonal in eine strafrechtlich bewehrte Garantenstellung auf der Grundlage von §13 StGB ein, die es verpflichtet, sämtliche erforderlichen, ihm möglichen und zumutbaren Hilfeleistungen durchzuführen. Unterlässt es die insoweit gebotene Hilfe und erleidet der Patient hierdurch einen weiteren Schaden, kommt eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder gar Tötung, gegangen durch Unterlassen, in Betracht[...]

    Wenn man weiß/sieht, dass hinter der verschlossenen Tür eine verletzte/vermeindlich leblose Person liegt, darf die Tür doch ohne vorhandensein eines Vollzugsbeamter geöffnet werden. Das sind doch Bundes- und nicht Landesgesetze.
    Geändert von Etienne (22.06.2006 um 00:54 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #25
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    Zitat Zitat von Etienne
    Anders: Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen.
    Andere Frage:

    Die Person gilt doch erst als tod, wenn der Totenschein ausgestellt wurde - oder?
    MFG Flo

  11. #26
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Freakmaster
    Andere Frage:

    Die Person gilt doch erst als tod, wenn der Totenschein ausgestellt wurde - oder?
    was bitte ist ein Totenschein? Ich kenne nur Leichenschauscheine und die stellt NUR ein Arzt aus. ;-)

    Den Tod feststellen darf jeder, wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind und derjenige dies entsprechend beurteilen kann.

    Gruß
    Sebastian

  12. #27
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    Zitat Zitat von DaRake
    Hallo,



    was bitte ist ein Totenschein? Ich kenne nur Leichenschauscheine und die stellt NUR ein Arzt aus. ;-)

    Den Tod feststellen darf jeder, wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind und derjenige dies entsprechend beurteilen kann.

    Gruß
    Sebastian
    Ok, da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Umgangssprachlich werden Leichenschauscheine ja als Totenscheine genannt.
    Aber ansonsten nehme ich das als Zustimmung ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #28
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    Zitat Zitat von Etienne
    Aber ansonsten nehme ich das als Zustimmung ;-)
    Noch nicht ganz, wenn ich mich recht entsinne, dann gilt die Person erst dann als "amtlich tot", wenn das Standesamt eine Sterbeurkunde gefertigt hat ;-)

    Gruß
    Sebsatian

  14. #29
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    Zitat Zitat von DaRake
    gilt die Person erst dann als "amtlich tot", wenn das Standesamt eine Sterbeurkunde gefertigt hat ;-)
    Na dann muss beim Stichwort "P_Tür" (Person hinter verschlossener Tür) neben Rettungsdienst, Rüstwagen und Polizei halt auch noch der diensthabende Standesbeamte alarmiert werden......;-)


    Zum Thema:
    Wenn ich eine Notlage hinter einer verschlossenen Tür erkenne, dann bin ich zur Hilfeleistung verpflichtet. Als Passant genüge ich dieser Verpflichtung durch Notruf.
    Als Aufgabenträger ("Garant") muss ich auch weitergehende Maßnahmen durchführen, sofern ich hierfür ausgerüstet und ausgebildet bin. Sofern also zu meiner Fzg-Ausstattung z.B. ein Brecheisen gehört, oder ich mir auf andere Weise Zugang verschaffen könnte, bin ich hierzu gem. §13 StGB verpflichtet. Straffrei bleibt dies (bei Verhältnismäßigkeit) wg.rechtfertigendem Notstand (StGB), bzw. aggressivem Notstand (BGB). Schadenersatz muss ich nicht leisten, da die Regelungen über die "Geschäftsführung ohne Auftrag" gem. BGB zum Zuge kommen.
    ***keine Signatur***

  15. #30
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    Zitat Zitat von Etienne
    Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.
    Um Deine Worte aufzugreifen: Das ist nicht ganz richtig. Du darfs beim Vorhandensein sicherer Todeszeichen den Tod nicht feststellen. Das darf wirklich nur ein Arzt. Aber Du darfst auf Reanimationsmassnahmen verzichten.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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