Zitat Zitat von duese
Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.

Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.

Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?

duese

Totenschein ausstellen ist klar, daß darf nur der Arzt ... eine Reanimation unterbrechen macht in der Regel auch nur ein Arzt, aber wenn einer schon Leichenflecken hat und die Leichenstarre vorhanden ist, bzw bei ner aufgedunsenen Wasserleiche trau ich mir auch zu sagen der ist tot, den reanimier ich nicht mehr.