Es gibt schon Hinweise, die auf einen Tod schliessen lassen. Todenflecke, aber auch getrockneter Speichel , getrocknete Blasen über dem Mund etc. Sicher ist das natürlich nicht. Es gehört - glaube ich - schon etwas Fingerspitzengefühl und Erfahrung dazu.Zitat von DG3YCS
Ich glaube, die Polizei sind die einzigen, die sich rechtens Zutritt zu einer Wohnung, auch gewaltsam verschaffen dürfen. Alles andere ist Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der RD macht das nur im gerechtfertigten Notstand. Oder im Falle der Feuerwehr im Auftrag des Bewohners (Schlüssel verloren) oder des Rettungsdienstes (Hilflose Person) oder ebenfalls gerechtfertigter Notstand (Verhinderung von weiteren Sach- oder Personenschaden).Zitat von firerobs
Gruß, Mr. Blaulicht