Hi,Zitat von Mr. Blaulicht
wir als Feuerwehr oder der RD hat auch das recht sich Zutritt zu einer WHG oder ähnliches zu beschaffen. Zwar hat die POL es vom Gesetz her, glaube ich, einfacher und nicht so "viele Auflagen".
Im Grundgesetz stehen auch für uns bindende Sachen (Um ein bischen was zu nennen: Artikel 1 abs. 1 und Artikel 13 abs. 1 und 2). Darüber hinaus ist z.B. für die Feuerwehr noch das Feuerwehrgesetz bindend (ist wichtig § 29 Einschränkung von Grundrechten. Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf Freiheit der Person [Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes] und Unverletzlichkeit der Wohnung [Artikel 13 des Grundgesetzes] eingeschränkt. Brauchen wir damit wir nicht gegen das Grundgesetz verstoßen). Da die F, RD und die Pol nur tätig werden, wenn es das Gesetz ihnen erlaubt/aussagt: Ihr müsst tätig werden (egal ob es ein Bundes oder Landesgesetz ist), denn alles was wir tun oder nicht tun dürfen ist in Gesetzen, Verordnungen, Dienst- und Tagesanordnungen geregelt.