Ich dachte gerade die Polizei braucht dafür z.B. Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl.Zitat von Mr. Blaulicht
Ich dachte gerade die Polizei braucht dafür z.B. Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl.Zitat von Mr. Blaulicht
Ja, wenn sich jemand strafbar gemacht hat. Was ist daran strafbar, in einer hilflosen Lage zu sein?Zitat von firerobs
Gruß, Mr. Blaulicht
verletzte Person hinter verschlossener Türe -> Gefahr im Verzug -> Pol, RD, FFW, BF oder Passant macht die Türe auf und hilft der Person!
MFG Flo
BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
duese
Das halte ich für ein Gerücht!Zitat von duese
Meines Wissens nach darf nur ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein austellen.
Eine Reanimation darf nur unterbleiben bzw. beendet werden, wenn der Arzt den Tod feststellt, oder mit dem Leben nicht zu vereinbarende Verletzungen (z. B. Kopf ab) vorliegen. (Wenn jemand bereits eindeutig schon länger tot ist wird ähnliches gelten.)
So hab ich das jedenfalls von nem Sani gelernt.
Wer darf bitte außer einem Arzt noch entscheiden, daß jemand tot ist?
duese
Zitat von duese
Totenschein ausstellen ist klar, daß darf nur der Arzt ... eine Reanimation unterbrechen macht in der Regel auch nur ein Arzt, aber wenn einer schon Leichenflecken hat und die Leichenstarre vorhanden ist, bzw bei ner aufgedunsenen Wasserleiche trau ich mir auch zu sagen der ist tot, den reanimier ich nicht mehr.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ich nicht!Zitat von DaRake
Du kannst zwar sagen, dass er hinüber ist aber erst, wenn ein Arzt sagt, dass die Person verstorben ist, dann ist sie es auch.
MFG Flo
Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.Zitat von duese
Anders: Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen.
Das verstehe ich nicht ganz. Welches Bundesland ist denn das? Man bezieht sich doch auf den u.a. Rechfertigen Notstand. Hinzu kommt außerdem §13 StGB (Garantenstellung):Zitat von Blinky
[...]spätestens mit der Übernahme eines konkreten Einsatzauftrages von der Rettungsleitstelle tritt das Rettungsfachpersonal in eine strafrechtlich bewehrte Garantenstellung auf der Grundlage von §13 StGB ein, die es verpflichtet, sämtliche erforderlichen, ihm möglichen und zumutbaren Hilfeleistungen durchzuführen. Unterlässt es die insoweit gebotene Hilfe und erleidet der Patient hierdurch einen weiteren Schaden, kommt eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder gar Tötung, gegangen durch Unterlassen, in Betracht[...]
Wenn man weiß/sieht, dass hinter der verschlossenen Tür eine verletzte/vermeindlich leblose Person liegt, darf die Tür doch ohne vorhandensein eines Vollzugsbeamter geöffnet werden. Das sind doch Bundes- und nicht Landesgesetze.
Geändert von Etienne (22.06.2006 um 00:54 Uhr)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Andere Frage:Zitat von Etienne
Die Person gilt doch erst als tod, wenn der Totenschein ausgestellt wurde - oder?
MFG Flo
Hallo,
was bitte ist ein Totenschein? Ich kenne nur Leichenschauscheine und die stellt NUR ein Arzt aus. ;-)Zitat von Freakmaster
Den Tod feststellen darf jeder, wenn sichere Todeszeichen vorhanden sind und derjenige dies entsprechend beurteilen kann.
Gruß
Sebastian
Um Deine Worte aufzugreifen: Das ist nicht ganz richtig. Du darfs beim Vorhandensein sicherer Todeszeichen den Tod nicht feststellen. Das darf wirklich nur ein Arzt. Aber Du darfst auf Reanimationsmassnahmen verzichten.Zitat von Etienne
Gruß, Mr. Blaulicht
Sobald die Leitstelle die Alarmmeldung gibt Person in Not, ist es egal ob DRK, Feuerwehr oder die Polizei die Tür öffnet. Sobald die ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle sind, sollten die sich so schnell wie möglich eine zugang schaffen. Vielleicht erstmal die Lageerkunden und wenn es keine sanftere Möglichkeit gibt als die Tür ein zu kloppen ist auch das ok. Und wenns halt gar nicht geht dann alamiert man die FW nach. Zifix und gut ist die sache. Ich denke der Geschädigte zahlt sich lieber ne neue Tür bevor er vielleicht EX geht.
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