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Thema: Türöffung durch die FFW im Notfall

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  1. #1
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    Zitat Zitat von MisterPA
    Hi,
    Das der Nachbar schon länger ex. war, konnten der RD schon sehen und hat deswegen die Tür nicht gewalltsam geöffnet.
    Mal eine Zwischenfrage als medizinischer Laie:
    Wie kann ich durch ein fenster festellen, das eine Person die wie beschrieben vor 2-3 Std. verstorben ist, wirklich SICHER EX ist?
    Ich denke, wenn der Kopf noch dran ist dürfte das doch eher unmöglich sein?

    Ansonsten:
    Wenn ich sehe, eine Person liegt hilflos in der Wohnung und KÖNNTE schnellstmöglich Hilfe gebrauchen, dann wird die Wohnung auch schnellstmöglich geöffnet, sofern möglich! (Es gibt ja auch extra gesicherte Türen, das geht nicht so einfach...)
    Wenn ich es aber nur vermute, dann ist es immer eine Abschätzung der verhältnismäßigkeit und i.d.R. wird der Weg der kleinsten Beschädigung gewählt.

    Gruß
    Carsten

  2. #2
    MisterPA Gast
    Zitat Zitat von DG3YCS
    Mal eine Zwischenfrage als medizinischer Laie:
    Wie kann ich durch ein fenster festellen, das eine Person die wie beschrieben vor 2-3 Std. verstorben ist, wirklich SICHER EX ist?
    Ich denke, wenn der Kopf noch dran ist dürfte das doch eher unmöglich sein?
    Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt und denn auch noch nen paar Worte verpennt zu schreiben. Habe das ganze mal umgeschrieben und hoffe es ist jetzt verständlicher.

    Warum genau die, die Tür nicht gleich selber geöffnet haben, können die beteiligten wohl nur selber sagen. Anhand von dem was vorgegeben ist, kann mann halt 1. nur speckuliren oder 2. wie andere und ich es auch gemacht haben: ein paar Grundsätze und Beispiele zu nennen um ihn damit vieleicht weiter zu helfen.

    schöne Grüße

  3. #3
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    Zitat Zitat von DG3YCS
    Mal eine Zwischenfrage als medizinischer Laie:
    Wie kann ich durch ein fenster festellen, das eine Person die wie beschrieben vor 2-3 Std. verstorben ist, wirklich SICHER EX ist?
    Ich denke, wenn der Kopf noch dran ist dürfte das doch eher unmöglich sein?
    Es gibt schon Hinweise, die auf einen Tod schliessen lassen. Todenflecke, aber auch getrockneter Speichel , getrocknete Blasen über dem Mund etc. Sicher ist das natürlich nicht. Es gehört - glaube ich - schon etwas Fingerspitzengefühl und Erfahrung dazu.

    Zitat Zitat von firerobs
    Ich glaub die Polizei hat nicht das Recht die Tür einfach so einzutreten auch wenn hinter der Tür jemand liegt, dann eher schon die FW bzw. der Rettd.
    Ich glaube, die Polizei sind die einzigen, die sich rechtens Zutritt zu einer Wohnung, auch gewaltsam verschaffen dürfen. Alles andere ist Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der RD macht das nur im gerechtfertigten Notstand. Oder im Falle der Feuerwehr im Auftrag des Bewohners (Schlüssel verloren) oder des Rettungsdienstes (Hilflose Person) oder ebenfalls gerechtfertigter Notstand (Verhinderung von weiteren Sach- oder Personenschaden).

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
    MisterPA Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich glaube, die Polizei sind die einzigen, die sich rechtens Zutritt zu einer Wohnung, auch gewaltsam verschaffen dürfen. Alles andere ist Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der RD macht das nur im gerechtfertigten Notstand. Oder im Falle der Feuerwehr im Auftrag des Bewohners (Schlüssel verloren) oder des Rettungsdienstes (Hilflose Person) oder ebenfalls gerechtfertigter Notstand (Verhinderung von weiteren Sach- oder Personenschaden).

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hi,

    wir als Feuerwehr oder der RD hat auch das recht sich Zutritt zu einer WHG oder ähnliches zu beschaffen. Zwar hat die POL es vom Gesetz her, glaube ich, einfacher und nicht so "viele Auflagen".

    Im Grundgesetz stehen auch für uns bindende Sachen (Um ein bischen was zu nennen: Artikel 1 abs. 1 und Artikel 13 abs. 1 und 2). Darüber hinaus ist z.B. für die Feuerwehr noch das Feuerwehrgesetz bindend (ist wichtig § 29 Einschränkung von Grundrechten. Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf Freiheit der Person [Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes] und Unverletzlichkeit der Wohnung [Artikel 13 des Grundgesetzes] eingeschränkt. Brauchen wir damit wir nicht gegen das Grundgesetz verstoßen). Da die F, RD und die Pol nur tätig werden, wenn es das Gesetz ihnen erlaubt/aussagt: Ihr müsst tätig werden (egal ob es ein Bundes oder Landesgesetz ist), denn alles was wir tun oder nicht tun dürfen ist in Gesetzen, Verordnungen, Dienst- und Tagesanordnungen geregelt.

  5. #5
    firerobs Gast
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Ich glaube, die Polizei sind die einzigen, die sich rechtens Zutritt zu einer Wohnung, auch gewaltsam verschaffen dürfen. Alles andere ist Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Der RD macht das nur im gerechtfertigten Notstand. Oder im Falle der Feuerwehr im Auftrag des Bewohners (Schlüssel verloren) oder des Rettungsdienstes (Hilflose Person) oder ebenfalls gerechtfertigter Notstand (Verhinderung von weiteren Sach- oder Personenschaden).
    Gruß, Mr. Blaulicht
    Ich dachte gerade die Polizei braucht dafür z.B. Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl.

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von firerobs
    Ich dachte gerade die Polizei braucht dafür z.B. Durchsuchungsbefehl oder Haftbefehl.
    Ja, wenn sich jemand strafbar gemacht hat. Was ist daran strafbar, in einer hilflosen Lage zu sein?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    verletzte Person hinter verschlossener Türe -> Gefahr im Verzug -> Pol, RD, FFW, BF oder Passant macht die Türe auf und hilft der Person!
    MFG Flo

  8. #8
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    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.

    duese

  9. #9
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das halte ich für ein Gerücht!

  10. #10
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.
    Anders: Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen.

    Zitat Zitat von Blinky
    Der Landkreis wollte das bei unserer Feuerwehr ein Ziehfix stationiert wird. Nur bei uns sind die Führungskräfte dagegen. Warum? Weil es rechtlich nicht unbedenklich ist.

    Ich spreche jetzt mal aus meinem Bundesland.

    Da wir nur Türen öffnen dürfen wenn ein Vollzugsbeamter vor Ort ist.
    Das verstehe ich nicht ganz. Welches Bundesland ist denn das? Man bezieht sich doch auf den u.a. Rechfertigen Notstand. Hinzu kommt außerdem §13 StGB (Garantenstellung):
    [...]spätestens mit der Übernahme eines konkreten Einsatzauftrages von der Rettungsleitstelle tritt das Rettungsfachpersonal in eine strafrechtlich bewehrte Garantenstellung auf der Grundlage von §13 StGB ein, die es verpflichtet, sämtliche erforderlichen, ihm möglichen und zumutbaren Hilfeleistungen durchzuführen. Unterlässt es die insoweit gebotene Hilfe und erleidet der Patient hierdurch einen weiteren Schaden, kommt eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder gar Tötung, gegangen durch Unterlassen, in Betracht[...]

    Wenn man weiß/sieht, dass hinter der verschlossenen Tür eine verletzte/vermeindlich leblose Person liegt, darf die Tür doch ohne vorhandensein eines Vollzugsbeamter geöffnet werden. Das sind doch Bundes- und nicht Landesgesetze.
    Geändert von Etienne (22.06.2006 um 00:54 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
    Ladder_49 Gast
    Sobald die Leitstelle die Alarmmeldung gibt Person in Not, ist es egal ob DRK, Feuerwehr oder die Polizei die Tür öffnet. Sobald die ersten Einsatzkräfte an der Einsatzstelle sind, sollten die sich so schnell wie möglich eine zugang schaffen. Vielleicht erstmal die Lageerkunden und wenn es keine sanftere Möglichkeit gibt als die Tür ein zu kloppen ist auch das ok. Und wenns halt gar nicht geht dann alamiert man die FW nach. Zifix und gut ist die sache. Ich denke der Geschädigte zahlt sich lieber ne neue Tür bevor er vielleicht EX geht.

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