Noch nicht ganz, wenn ich mich recht entsinne, dann gilt die Person erst dann als "amtlich tot", wenn das Standesamt eine Sterbeurkunde gefertigt hat ;-)Zitat von Etienne
Gruß
Sebsatian
Noch nicht ganz, wenn ich mich recht entsinne, dann gilt die Person erst dann als "amtlich tot", wenn das Standesamt eine Sterbeurkunde gefertigt hat ;-)Zitat von Etienne
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Sebsatian
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