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Thema: Türöffung durch die FFW im Notfall

Baum-Darstellung

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  1. #21
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    Zitat Zitat von duese
    BTW: den Tod darf nur ein Arzt feststellen. Wollte ich nur noch erwähnen.
    Das ist nicht ganz richtig. Es gibt sichere Todeszeichen (Leichenstarre, Leichenflecken, abgetrennter Kopf usw.) wo auch ein Rettungsassistent als Beispiel den Tod feststellen kann.
    Anders: Nur ein Arzt kann einen Totenschein ausstellen.

    Zitat Zitat von Blinky
    Der Landkreis wollte das bei unserer Feuerwehr ein Ziehfix stationiert wird. Nur bei uns sind die Führungskräfte dagegen. Warum? Weil es rechtlich nicht unbedenklich ist.

    Ich spreche jetzt mal aus meinem Bundesland.

    Da wir nur Türen öffnen dürfen wenn ein Vollzugsbeamter vor Ort ist.
    Das verstehe ich nicht ganz. Welches Bundesland ist denn das? Man bezieht sich doch auf den u.a. Rechfertigen Notstand. Hinzu kommt außerdem §13 StGB (Garantenstellung):
    [...]spätestens mit der Übernahme eines konkreten Einsatzauftrages von der Rettungsleitstelle tritt das Rettungsfachpersonal in eine strafrechtlich bewehrte Garantenstellung auf der Grundlage von §13 StGB ein, die es verpflichtet, sämtliche erforderlichen, ihm möglichen und zumutbaren Hilfeleistungen durchzuführen. Unterlässt es die insoweit gebotene Hilfe und erleidet der Patient hierdurch einen weiteren Schaden, kommt eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder gar Tötung, gegangen durch Unterlassen, in Betracht[...]

    Wenn man weiß/sieht, dass hinter der verschlossenen Tür eine verletzte/vermeindlich leblose Person liegt, darf die Tür doch ohne vorhandensein eines Vollzugsbeamter geöffnet werden. Das sind doch Bundes- und nicht Landesgesetze.
    Geändert von Etienne (22.06.2006 um 00:54 Uhr)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

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