Irrelevant.Zitat von WernerG
Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.
MfG
Frank
Irrelevant.Zitat von WernerG
Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.
MfG
Frank
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