Doch, hat sie. Es ist im Sinne des Patienten, NICHT in seinem Elend fotografiert zu werden. So lege ich zumindest diesen Artikel 1 GG aus, und jeder Fotograph, der sich mit von mir versorgten Patienten beschäftigt, bekommt diese Auslegung EINMAL freundlich mitgeteilt.Zitat von Tobias
Ausserdem ist die von Dir zitierte Passage dermassen schwammig formuliert, dass sie wahrscheinlich keinem Anwalt standhält.
Aber lassen wir die Haarspalterei - schrecklich genug, was dort passiert ist!
Gruß, Mr. Blaulicht





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