@ Mr Blaulicht
ich weiß auch wo es steht
der 2. Satz ist auch net schlecht
"sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller stattlicher Gewalt"
und das steht auch noch im § 5 Absatz 2
Diese Recht finden Ihre Einschränkung ... in dem Schutz der persönlichen Ehre






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