Also eigentlich wollte ich garnicht antworten weil's eh nix bringt. Im Ernst: Erzähl bitte keine Sachen, wenn du von der Rechtslage keine Ahnung hast. Kennst du den Spruch von Dieter Nuhr?

Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
So ein Quatsch! Das Hochhalten dienst der Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Patienten. Auch bei schweren Unfällen oder anderen Unglücksfällen bleibt die Würde des Menschen unantastbar. ("Irgendwo gelesen" ist gut - das steht im Grundgesetz!!!). Ausserdem darf niemand ohne dessen Zustimmung fotografiert werden!
Hast du mal meinen Link zum Thema Rechte am Bild gelesen? Auch ein Unfallopfer gilt als relative Person der Zeitgeschichte. Mal abgesehen davon, dass ich von solchen Bildern selbst nix halte. Und die Decke hat wohl mit Art. 1 GG garnix zu tun.

Wie gesagt, erstmal die Lage checken, bevor mal hier lostrommelt!