Die blaue Kennleuchte soll ja auch nur zur Warnung dienen, so schreibt es die STVO "zur Warnung an Einsatzstellen und zur Begleitung von fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden"

Dabei hat im übrigen das Einsatzhorn nix zu suchen, denn das benutzt man logischerweise beim Nutzen von Wegerechten die mit "Kolonnenfahrt" nix zu tun haben.