@ Chr881986: Hätte, Wenn und Wär....
Hier werden 2 Unterschiedliche Dinge (mal wieder) durcheinander geschmissen:
Zweck des geschlossenen Verbandes: wie der Name schon sagt eine oder mehrere Einheiten "geschlossen" an einen Zielort zu bringen.
Zweck der Wegerechte: Menschenleben retten oder bedeutende Sachwerte erhalten.
bei einem geschl. Verband gibt es einen Verbandsführer, einen marschbefehl, eine Marschgeschwindigkeit etc. etc.; das fällt bei der Alarmfahrt alles weg. Der geschl. Verband mag zwar bei einem Hochwasser auch was mit "bedeutende Sachwerte erhalten" zu tun haben, dabei geht es aber nicht darum so schnell es geht an dem Einsatzort anzukommen, sondern komplett.
Und geht es darum Menschenleben zu retten, ist es nicht wirklich sinnvoll auf der Autobahn mit Tempo 80 zu fahren wie in einem geschl. Verband.
@Mr. Blaulicht: Der Umzug mag ja noch ne hoheitliche Aufgabe sein, aber bestimmt nicht um Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (so wie es in der STVO steht) ;-)