
Zitat von
überhose
...Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...
So spannend wird das dann nicht. Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
Anders sieht das bei den HiOrgs/SEG/FR ohne SoSi (der größte Humbug, den ich kenne:FR/HvO ohne SoSi...) aus: Die haben kraft StVO KEINE Sonderrechte. Bei denen kracht es dann gewaltig vorm Richter!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator