Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
Da wäre ich mir nicht so sicher.

Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?
Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.

Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.

Gruß, Mr. Blaulicht