"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.
Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)
Sicher kannst du damit rumrennen.
Das kann sogar ich als nicht Rettungssanitäter.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.
STOP!
Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)
Eine größere Erwartungshaltung: Richtig, soweit es dir möglich ist mit dem vorhandenen Material musst du dieses auch zum Einsatz bringen... (den Puls zu messen wird jedem überalle fast möglich sein... einem Laien muss das nicht können)
Schwer gerecht werden könne, weil kein Material: FALSCH !
Auch meine Wenigkeit ist RS und hat im privaten KFZ auch kein Material ausser dem Verbandskasten...
Komme ich an eine Unfallstelle, helfe ich so gut es meine Ausbildung und mein Vorhandenes Material mir es erlauben. Ist nichts da, kann ichs nicht einsetzen.
Und auch wenn ich sage, das ich RS bin, bin ichs halt, die Leute wissen dann das ich das können sollte, was ich tue Muss aber Kein Material weiter dabei haben...
MfG Fabsi
Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.
Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"
Warum soll ich mich sonst Kennzeichnen ?
Gruß Patrick
Hallo Patrick,
bitte informiere dich doch mal über die Bedeutung der Garantenstellung. Eine gute Ausführung hat dazu Thomas Hochstein verfasst:
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
Gruß
Sebastian
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.
Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst
Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.
Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
Gruß PelBB
Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?
Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.
Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.
Gruß, Mr. Blaulicht
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