Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.
Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)
Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.
Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)
Sicher kannst du damit rumrennen.
Das kann sogar ich als nicht Rettungssanitäter.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.
STOP!
Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)
Eine größere Erwartungshaltung: Richtig, soweit es dir möglich ist mit dem vorhandenen Material musst du dieses auch zum Einsatz bringen... (den Puls zu messen wird jedem überalle fast möglich sein... einem Laien muss das nicht können)
Schwer gerecht werden könne, weil kein Material: FALSCH !
Auch meine Wenigkeit ist RS und hat im privaten KFZ auch kein Material ausser dem Verbandskasten...
Komme ich an eine Unfallstelle, helfe ich so gut es meine Ausbildung und mein Vorhandenes Material mir es erlauben. Ist nichts da, kann ichs nicht einsetzen.
Und auch wenn ich sage, das ich RS bin, bin ichs halt, die Leute wissen dann das ich das können sollte, was ich tue Muss aber Kein Material weiter dabei haben...
MfG Fabsi
Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.
Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"
Warum soll ich mich sonst Kennzeichnen ?
Gruß Patrick
Hallo Patrick,
bitte informiere dich doch mal über die Bedeutung der Garantenstellung. Eine gute Ausführung hat dazu Thomas Hochstein verfasst:
http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php
Gruß
Sebastian
Es gibt immer wieder solche die sich mit Rückenschildern oder sonstigen Aufschriften profilieren müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtiger mal qualifizierte Erste Hilfe zu leisten als ganz wichtig herumzurennen. Es heißt ja nicht wenn man die Berufsbezeichnung "RA" tragen darf, daß man auch qualitative Hilfe leisten kann. Gibt ja genügen anerkannte RA´s die in den genuß der Umschreibung vom RS gefallen sind und seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.
Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.
Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst
Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.
Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
Gruß PelBB
Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?
Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.
Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.
Gruß, Mr. Blaulicht
Meine Quelle dafür ist die mündliche Ausführung eines Anwalts... also nicht wirklich belegbar.
Im o.g. Link steht´s im Prinzip aber auch drin:
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Entsteht so eine Garantenstellung nur durch einen gültigen Vertrag?
Relevant ist diese Frage nur hinsichtlich der Garantenstellung durch freiwillige Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (siehe dazu oben die Frage "Wer ist Garant, bzw. wie wird man Garant?"), und auch dort lautet die Antwort: nein. Entscheidend ist die faktische (also tatsächliche) Übernahme der Obhutspflichten. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei nicht eine vertragliche Vereinbarung oder deren Gültigkeit, sondern ob im Vertrauen auf die zugesagte Hilfe und das "Bereitstehen" des die Obhut Übernehmenden andere Schutzmaßnahmen unterblieben sind und unterbleiben durften.
Daher genügt es, wenn der Babysitter die (Verantwortung für die) Kindern von den Eltern übernimmt; wenn der Arzt die Behandlung seines Patienten oder der Bereitschaftsarzt seinen Dienst beginnt; oder wenn der Rettungsschwimmer sich im Freibad oder der Sanitäter auf dem Sportplatz einfindet.
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Das heisst also, es ist jemand da, der Die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernimmt (Retungsschwimmer, Sanitäter). Der Bürger erkennt dies allein schon durch blosse Anwesenheit des San/RS.
Wenn ich nun mit meiner Rettungsdienstuniform über den Marktplatz schlendere, signalisiere ich m.E. genauso die Übernahme der Schutz-und Beistandspflicht. Das muss ja auch mein Ziel sein, denn profilieren kann ich mich ja nur, wenn ich zu Erkennen gebe, das ich etwas besonderes und für den Bürger da bin...
Hat ein Polizistimmer eine Garantenstellung inne? Wäre mir neu...
Gruß PelBB
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