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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Bedenke aber bitte, dass Du als Rettungssanitäter eine Garantenpflicht hast und die Einsatzjacke ruft im "Falle eines Falles" eine große Erwartungshaltung hervor, der Du ohne Material u.U. schwer gerecht werden kannst.
    STOP!

    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

    Eine größere Erwartungshaltung: Richtig, soweit es dir möglich ist mit dem vorhandenen Material musst du dieses auch zum Einsatz bringen... (den Puls zu messen wird jedem überalle fast möglich sein... einem Laien muss das nicht können)

    Schwer gerecht werden könne, weil kein Material: FALSCH !
    Auch meine Wenigkeit ist RS und hat im privaten KFZ auch kein Material ausser dem Verbandskasten...
    Komme ich an eine Unfallstelle, helfe ich so gut es meine Ausbildung und mein Vorhandenes Material mir es erlauben. Ist nichts da, kann ichs nicht einsetzen.
    Und auch wenn ich sage, das ich RS bin, bin ichs halt, die Leute wissen dann das ich das können sollte, was ich tue Muss aber Kein Material weiter dabei haben...

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    STOP!

    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)

    MfG Fabsi
    Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

    Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"

    Warum soll ich mich sonst Kennzeichnen ?
    Gruß Patrick
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  3. #3
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    Hallo Patrick,

    Zitat Zitat von patrick1180 Beitrag anzeigen
    Auch ein Arzt, der privat vorbeikommt hat eine Garantenpflicht, klar dass die Maßnahmen auf das vorhandene Material beschränkt sind.

    Und wenn ich in so ner Jacke rumrenne, werden die umstehenden annehmen, dass ich mehr Hilfe leisten kann als der "normale Ersthelfer"
    bitte informiere dich doch mal über die Bedeutung der Garantenstellung. Eine gute Ausführung hat dazu Thomas Hochstein verfasst:
    http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php

    Gruß
    Sebastian

  4. #4
    horchschwimmer Gast

    Leider immer wieder...

    Es gibt immer wieder solche die sich mit Rückenschildern oder sonstigen Aufschriften profilieren müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtiger mal qualifizierte Erste Hilfe zu leisten als ganz wichtig herumzurennen. Es heißt ja nicht wenn man die Berufsbezeichnung "RA" tragen darf, daß man auch qualitative Hilfe leisten kann. Gibt ja genügen anerkannte RA´s die in den genuß der Umschreibung vom RS gefallen sind und seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

    Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.

  5. #5
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    Zitat Zitat von horchschwimmer Beitrag anzeigen
    Es gibt immer wieder solche die .... seit Jahren keinen RTW oder NAW von innen gesehen haben. Und das Wort VORTBILDUND nicht kennen.

    Gott sei dank nicht alle sind so, aber es gibt Sie immer wider.
    Sorry, das Wort "VORTBILDUND" kenne ich auch nicht. Sorry ;-)
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    STOP!
    Garantenstellung: NEIN ! (Da du nicht in Öffentlichem Auftrag wie der Rettungsdienst usw. handelst oder dich für einen solchen ausgibst...)
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

    Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

    Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

    Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.

    Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.

    Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...

    Gruß PelBB

  7. #7
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher.

    Eine Garantenstellung kann auch durch eigenes Auftreten und blosse Annahme der Bevölkerung gegeben sein.

    Beispiel: Freiwilliger Wasserrettungsdienst

    Deine Organisation stellt aus eigener Initiative und ohne öffentlichen und privaten Auftrag eine Badeaufsicht an einer Naturbadestelle.

    Die anwesenden Bürger können nicht wissen, das Du keinen Auftrag hast und gehen davon aus, das Du für Ihre Sicherheit sorgst, wenn Du Dich mit rotem T-Shirt und Fernglas an den Strand setzt, folglich erwirbst Du eine Garantenstellung durch Annahme der Aufgabe.
    Das wäre mir neu. Gibt es dafür eine Quelle?
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Jetzt vergleiche dieses Beispiel mit einem Polizisten, der nach Dienstende in Uniform nach Hause fährt und einer Straftat beiwohnt.
    Auch das ist nicht vergleichbar. Ein Polizei-Beamter ist immer ein Beamter, ob in oder ohne Uniform.

    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Und dann überdenke bitte nochmals Deine Aussage zum Fall des Rettungssanitäters in Dienstkleidung in der Fussgängerzone...
    Da ist es wirklich nicht relevant. Garantenpflicht ist unabhängig von der Sichtweise Dritter. Es regelt auch keinen besonderen Rechtsanspruch seitens Dritter. Das einzige, was die Garantenstellung regelt, ist, dass man härter bestraft wird, wenn man nix (oder eindeutig zu wenig) macht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Meine Quelle dafür ist die mündliche Ausführung eines Anwalts... also nicht wirklich belegbar.

    Im o.g. Link steht´s im Prinzip aber auch drin:
    -------------------------------------------
    Entsteht so eine Garantenstellung nur durch einen gültigen Vertrag?

    Relevant ist diese Frage nur hinsichtlich der Garantenstellung durch freiwillige Übernahme von Schutz- oder Beistandspflichten (siehe dazu oben die Frage "Wer ist Garant, bzw. wie wird man Garant?"), und auch dort lautet die Antwort: nein. Entscheidend ist die faktische (also tatsächliche) Übernahme der Obhutspflichten. Von wesentlicher Bedeutung ist dabei nicht eine vertragliche Vereinbarung oder deren Gültigkeit, sondern ob im Vertrauen auf die zugesagte Hilfe und das "Bereitstehen" des die Obhut Übernehmenden andere Schutzmaßnahmen unterblieben sind und unterbleiben durften.

    Daher genügt es, wenn der Babysitter die (Verantwortung für die) Kindern von den Eltern übernimmt; wenn der Arzt die Behandlung seines Patienten oder der Bereitschaftsarzt seinen Dienst beginnt; oder wenn der Rettungsschwimmer sich im Freibad oder der Sanitäter auf dem Sportplatz einfindet.
    -------------------------------------------

    Das heisst also, es ist jemand da, der Die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernimmt (Retungsschwimmer, Sanitäter). Der Bürger erkennt dies allein schon durch blosse Anwesenheit des San/RS.
    Wenn ich nun mit meiner Rettungsdienstuniform über den Marktplatz schlendere, signalisiere ich m.E. genauso die Übernahme der Schutz-und Beistandspflicht. Das muss ja auch mein Ziel sein, denn profilieren kann ich mich ja nur, wenn ich zu Erkennen gebe, das ich etwas besonderes und für den Bürger da bin...

    Hat ein Polizistimmer eine Garantenstellung inne? Wäre mir neu...

    Gruß PelBB

  9. #9
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    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Das heisst also, es ist jemand da, der Die Schutz- und Beistandspflicht freiwillig übernimmt (Retungsschwimmer, Sanitäter). Der Bürger erkennt dies allein schon durch blosse Anwesenheit des San/RS.
    Diese Anwesenheit ist - im Gegensatz zum rettungsschwimmer im Freibad, einem Sanitäter im Theater etc. aber keine "organisierte" Anwesenheit, das heißt, sie hat keinen bestimmten Anfangs- u. Endzeitpunkt und es besteht kein "Auftrag". Ein SanHelfer, der - wie auch immer gekleidet - am Samstag nachmittag durch die Fußgängerzone schlendert, hat somit keine Garantenpflicht, außer, er wurde von der Stadt etc. angefordert.
    Selbstverständlich wirft es zwar ein schlechtes Licht auf ihn und die hinter ihm stehende Organsistaion, wenn er nicht hilft, aber es ist dann lediglich wegen unterlassener Hilfeleistung dran, nicht wegen Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassung.

    Und, um es nocheinmal ganz deutlich zu sagen: Die Garantenstellung regelt nicht die Rechte, die ein Zivilist an einem Granten hat, sondern regelt lediglich die Besondere Pflicht eines Garanten. Ein zivil einklagbarer Rechtsanspruch entsteht daraus nicht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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