So ....hatte heute mal die Gelegenheit einen Kommentar zum RettG-NRW kurz Quer zu lesen und habe auch hier nichts gefunden, das den Begriff "Rettungsdienst" als Funktion oder Beruf oder Status,Titel etc. Schützt.
(Im gegensatz zu dem o.g. einschlägigen Urteil mit dem Polizeishirt, denn der Polizist gehört zu den in §§ 132a StGB genannten Amtspersohnen)
Demnach gehe ich weiterhin davon aus das jeder der es will und für nötig empfindet (obs gut is oder net....) mit dem Schild Rettungsdienst herumlaufen darf.

Amen

Aber ich lasse mich natürlich immer gerne vonm Gegenteil überzeugen, wenn einer noch nen Kommentar oder ein Urteil diesbezüglich findet.....und nat. sind alle Angaben ohne Gewähr....

Gruss Christian