Also nach meinem bisherigen Kenntnissstand muss ich AkkonHaLand zustimmen.

Ich habe gerade nochmal schnell im RettG-NRW quergelesn und hier definitiv nichts gefunden, was aussagt der Begriff "Rerttungsdienst" seih geschützt.

Zudem würde ich hier keinen Verstoß gegen §132a StGB sehen, da der "Rettungsdienst" ME keine Berufsbezeichnung oder ein Titel etc. im Sinne dieses Gesetzes ist. Die zugehörige geschützte Berufsbezeichnung wäre hier der RettAss.


Aber ich bin kein Jurist und kann mich nat auch irren


In dem Sinne nen schönen Abend noch

Christian