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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
    baumschueler Gast

    Re: Re: Rückenschilddebatte

    Original geschrieben von Alex22
    Strafbarkeit des Unterlassens???
    Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
    Grundsätzlich richtig....aber....

    Strafbar wegen Unterlassens macht sich wie du bereits richtig sagtest gemäß §§323c StGB jeder der nicht oder nicht im best möglichen Maße hilft.
    Jedoch erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn man dies mit einer besonderen Qualifikation tut und als solche gekennzeichnet ist.
    Das ergibt sich aus der sog. Garantenpflicht(§§ 13 I StGB), welche immer auf einem "Vertrag" beruht, welcher aber auch schon besteht, wenn einem Unfallopfer die Hilfeleistung angeboten wird und dieses Angebot angenommen wird (auch stillschweigend bei Bewusstlosigkeit). Aus der Qualifikation in Verbindung mit der Kennzeichnung geht dementsprechend eine höhere Erwartung an die Leistung des Helfers hervor.

    Also privat am besten "ohne Werbung" herumlaufen und helfen wo zu helfen ist und alles wird gut......

    Gruß

    Baumi

  2. #2
    Registriert seit
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    1.565
    Ich habe mir mal alle Beiträge hier durchgelesen, was nicht heißen soll, dass ich nicht etwas "überlesen" haben kann. Ich finde es schon sehr schön wenn ich an einen Einsatzort komme und dort sofort einen RD'ler (anhand der Einsatzjacke) erkennen kann. Noch besser ist es wenn er dann einen Qualifikationsaufnäher (San, RS, RA) trägt so, dass er ggf. und seinem Kenntnisstand entsprechend in die Arbeit mit eingebunden werden kann.

    Zu den rechtlichen Fragen sei gesagt, dass das der Begriff "RETTUNGSDIENST" nicht geschützt ist auch wenn es einige gerne hätten und keine Amtsanmaßung besteht. Ferner ist der Tatbestand der Amtsanmaßung nur dann erfüllt wenn derjenige auch als solcher tätig wird. Das mit dem "öffentlichen Auftrag" ist absoluter Nonsens - es gibt auch "nichtbehördliche" Rettungsdienste z.B. DRK, ASB, JUH, MHD etc. und andere Private Rettungsdienste. Ich weiß das ich mir damit den Zorn der Angehörigrn dieser Organisationen zuziehe aber ich sage es trotzdem - was nicht staatlich ist kann dann nur privat sein - so auch die HiOrg's, selbst wenn es, rein rechtlich, Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

    Nicht einmal der Begriff "FEUERWEHR" ist geschützt => Werkfeuerwehr -> Betriebsfeuerwehr (nicht als Fw anerkannt) auch diese Einheiten tragen das Rückenschild FEUERWEHR. Wenn jemand mir dazu etwas anderes sagen kann würde ich mich sehr freuen wenn er mir auch die einschlägigen § (Bundesrecht/Europarecht) dazu nennt damit ich meinen Wissensstand aktualisieren kann.

    Das tragen von bestimmten Rückenschildern wird allerdings gerne von den einzelnen Organisationen eingeschränkt und dann per Dienstanweisung untersagt, was allerdings keine rechtliche Beschränkung, außerhalb der Tätigkeit (Freizeit) in der jeweiligen Organisation, darstellt. Da weder die Rettungsdienst-Gesetze der Länder noch das Bund/Länder Abkommen für den Rettungsdienst noch das Rettungsassistentengesetz dazu keine Aussagen treffen wer wann ein Rückenschild tragen darf ist somit die rechtliche Situation für mich eigentlich klar - jeder darf....

    Er sollte sich nur überlegen ob er damit auch wirklich Gutes tut oder nur sein Profilneuröschen pflegt....
    Geändert von Pille112 (25.05.2007 um 12:30 Uhr)
    Gruß Carsten
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  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    @Pille112: Machst du bitte wieder Absätze in deine Texte rein? Da bekommt man ja Augenkrebs ;)

    Sonst: Hat er ja eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gab... *g*

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Beiträge
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    @ Fabsi: SORRY - werd versuchen in Zukunft an die Absätze zu denken :-)
    Gruß Carsten
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  5. #5
    Zwiebel Gast
    Hallo Leute, ich habe mir den Thread jetzt mal hier durchgelsen und habe da nochmal eine Frage..
    Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?

    das ist mir in diesem Thread nicht ganz erschwinglich gewesen..

    Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(

    LG

    Zwiebel

  6. #6
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von Zwiebel Beitrag anzeigen
    Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?



    Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(
    l
    Stellt sich die Frage "Wozu"?

    Ich sehe keinerlei Bedenken dabei.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    1.728
    Das kannst du gerne machen, genau wie sich jeder Maurer hinten auf seine Jacke "Maurer" draufschreiben kann.

    Über den Sinn der ganzen Aktion möchte ich mich hier nicht auslassen, ist ja Weihnachten und so ;-)

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