@fischli:
Ich stimme Dir voll und ganz zu!
Es bleibt mir nichts anderes als mal zwei Dinge anzusprechen:
1. Es wird dringend Zeit für die Neufassung des RettAssG!
Wir wollen keine Möchtegernhelden! Keine Blaulichttouristen! Wir fahren Notfallrettung und bieten eine standartisierte, bundesweit einheitliche (mindest-)Qualität - solange RA auf den Rettungsmitteln sitzen. Die Ausbildung und die Prüfung der RS ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Da es im RettAssG festgeschrieben ist welche Art Maßnahmen dem RA zustehen und welche durch die Empfehlung der DIVI/BÄK im Rahmen der Regelkompetenz zuerkannt werden möchte ich den umstrittenen Begriff Notkompetenz an dieser Stelle kurz aufgreifen.
Notkompetenz gibt es nicht! Obwohl diese Wortschöpfung einen wundervollen und wahren Spruch hervorgebracht hat!
"Nicht die Not macht die Kompetenz!"
2. Wer meint zwei RS gehören auf einen RTW o.ä. der soll bitte ganz schnell seinen Spind räumen, der hat in der präklinischen Notfallmedizin nichts zu suchen!
Wenn sich eines Tages das Konzept des Notfall-KTW durchsetzt, kann man über die Besatzung von zwei RS sicherlich sprechen - dann aber genauso über den unqualifizierten KT - sprich Liegendtaxi!
Ein RA hat wesentlich bessere Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Er weiss warum ein Medikament wie wirkt und nicht nur, dass es so oder so wirkt. Er kennt die Zusammenhänge von Reaktionen und erkennt anhand eines Symptoms viel schneller weitere!
Also nochmal!
KTW mind. 1RH/1RS
RTW mindestens 1RS/1RA
NEF Fahrer 1RA
NAW 2RA
usw...
vg martin
»Ein völlig nutzloses Produkt«
Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)