Im Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes Niedersachsen wird ja von "geeignetem Personal" gesprochen.
Wie im letzten Post zu lesen, gibt es in einigen Landkreisen und einigen Städten (in Oldenburg z.B. RTW (RA/RS), KTW (RS/RH), NEF (RA der BF)).
Dennoch kann man als Leiter einer Rettungswache nicht jeden beliebigen "Mitarbeiter" auf einen RTW setzen. Da es bei einem Zwischenfall immer auch um ein Organisationsverschulden geht, sollte jedem Fahrdienstleiter bekannt sein, dass es eine Empfehlung des Innenministeriums (NDS) gibt, die RA/RS auf dem RTW empfiehlt. Dess weiteren wird der zuständige Richter im Prozessfall immer nach der bundesweiten "Durchschnittsbesatzung" schauen, was dabei rauskommt, kann sich jeder selber überlegen!