Da die Besetzung der Rettungsmittel in Niedersachsen im RettDG unzureichend geregelt ist und man seit 1993 vergeblich auf eine Durchführungsbestimmung wartet, die die Personalvorhaltung der Rettungsmittel eigentlich regeln sollte, sind einige Landkreise dazu übergegangen, eigene Festlegungen zu treffen, wer welches Auto besetzen darf: Z. B. muss im Landkreis Friesland ein RA auf RTW und NEF sitzen, wobei inkonsquenterweise der RA im Jahrespraktikum dem RA gleichgestellt wird. Im Landkreis Wesermarsch ist auf dem RTW zwingend RA+RS vorgeschrieben. Für das NEF und den KTW gibt es keine Regelung, aber mind RS ist üblich.
Ich halte es auch für zwingend erforderlich endlich mal eine praktikable Regelung auf Gestzes-Beine zu stellen, z.B. wie in S-H., wo auf dem RTW ein RA+RS200 (RS mit 200 nachgewiesenen Einsätzen) sitzen muss. Auch auf dem KTW ist dort ein RA Pflicht. Nur das NEF darf mit RS besetzt werden, was aber in der Praxis kaum gemacht wird.