@ Kreuz50
sagen wir mal so es gibt Organisationen und Verbände die das nicht so eng sehen. Da kommt des öfteren schon mal vor das ein RTW von einem Sanitätshelfer und einem RS besetzt wird. Seih es als Status 2 bzw. 1 an der Wache oder auf dem Weg zum SEG Einsatz.
Ich denke mal das jeder LNA/OrGl/Ltd.RD an der E-Stelle davon ausgeht, wenn ein RTW kommt das da auch Qualifiziertes Personal drauf sitzt so das man denen auch ein schwer Verletzten Patienten übergeben kann.
Des weiteren kenne ich es von dem Landkreis wo ich arbeite, das SEG RTW's auch zur Unterstützung des regulären Rettungsdienstes alarmiert werden bzw. hinzugerufen werden. Da geht auch jeder Leitstellendisponent von einer qualifizierten Fzg. Besatzung aus.
Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.