Und natürlich kenne ich auch RS die so manchen RA in die Tasche stecken, dennoch sind die Maßnahmen eines RA's durch das Gesetz geregelt. So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.
Das ist wohl richtig, da stimme ich Dir zu.
Aber ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass es beim Patienten irrelevant ist, ob man mit Not- oder Regelkompetenz bzw. aus gerechtfertigtem Notstand handelt.
Hinten kommt das Gleiche raus: Ein versorgter Patient.