@Statussetzer

Da ist was wahres dran.

Und wer sagt denn, dass eine Ausbildung -egal ob RS oder RA- mit der Prüfung/dem Examen abgeschlossen ist. Auch der RS hat das Recht und die Pflicht, genauso wie der RA, sicher weiterhin fortzubilden. Wenn die Motivation und Begabung vorhanden ist, kann ein RS sicherlich auch so zu einer besseren Qualifikation kommen, als sie so mancher RA hat.

Davon abgesehen stehe ich natürlich trotzdem dazu, dass es gesetzlich eindeutig geregelt sein muss, wer welches Auto besetzt.