Original geschrieben von Maik H.
@ Kreuz50
...
So das z.B. nur ein RA die Notkompetenz in anspruch nehmen kann. Ein RS könnte sich höchstens auf §34 StGb Rechtfertigender Notstand berufen.
Es ist aber schon klar, dass der §34 mehr Freiheiten lässt, bzw mehr Handlungen "legalisiert" als die Notkompetenz? Laut NK gibt es nur 7 NF-Medis, laut §34 kann ich alles tun, "worin ich mit sicher bin, es beherrsche und mit der Erfordernis sicher bin". Anders gesagt, wenn ich (übertrieben gesagt) mich genauestens mit Morphin auskenne und ich bin mir sicher der Pat braucht es jetzt, weil alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind , dann MUSS ich es sogar nach §34 StGB geben! Laut NK ist es nicht "erlaubt" (Die Anführungsstriche weil die NK "nur" eine Empfehlung ist und KEINE gesetzliche Grundlage)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator