Moin moin,
Die Todesfeststellung darf nur nach einer Leichenschau durch einen Arzt ausgestellt werden. Quelle: http://www.bgs-aelrd.de/pdf/lsaeb.pdfOriginal geschrieben von happyrescue
Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)
Um jemanden zu operieren (mit Geld oder ohne) bedarf es der konkreten Zustimmung des Patienten. Diese ist aber nur dann rechtens, wenn er auch Entscheidungsfreiheit geniesst, d.h. er muss über die Methode, das gewählte Verfahren, Gefahren, Komplikationen, alternative Behandlungen etc genaustens aufgelkärt sein, ansonsten ist seine Einwilligung juristisch unwirksam. Ohne eine Einwilligung macht sich der Operateur der schweren Körperverletzung strafbar.
Die Aufklärung jedoch ist Ärzten mit Facharztstatus bzw. Ärzten unter der Aufsicht von Fachärzten vorbehalten. Vgl. hierzu die einschlägige Literatur der verschiedenen Fachgesellschaften.
Bei den Diagnosen hast Du recht. Das darf jeder! Allerdings muss sich auch keiner nach einer von einem Laien gestellten Diagnose richten ;-)
Um nochmal auf das operieren zurückzukommen: Es gibt in Deutschland auch den Tatbestand der "Straftat auf Verlangen" Selbst wnn Du also aufgefordert wirst, jemanden zu operieren, bist Du im Ernstfall selbst bei Einwilligung nicht davor gefeit, juristisch belangt zu werden.
Gruß, Mr. Blaulicht