Zeig mir mal wo steht daß man das nicht darf (Gesetzestext)
Hier kann man nur das Heilpraktikergesetz nennen. Dieses schützt uns davor daß sich Leute die keine medizinische Ausbildung haben uns für Behandlungen Geld abnehmen. Is so mußt dich nur mal damit beschäftigen.
Wenn ich zu dir sag ich schneid dir die Warze weg und du willigst ein, verstößt man nicht dagegen. Verlang ich 10 Euro von dir verstoß ich dagegen.
Gibst du deiner Freundin ne Kopfschmerztablette, stellst du ja auch ne Diagnose und leitest eine Therapie ein, oder?
Oder bei einer simplen Massage. Verstoß Heilpraktikergesetz, der nur nicht geahndet wird?? NEIN!!!
Es gibt ja auch z.B. einen Paragraphen, der sich mit Einwilligung zur Körperverletzung beschäftigt. Dort steht daß man in jede Körperverletzung einwilligen kann, solange diese nicht sittenwidrig ist.
Aber bei den ganzen Diskussionen und meiner bewußt ketzerischen Darstellung bitte nicht vergessen:
Das ist das was im Gesetz steht. Daß sowas moralisch, ethisch und Gesellschaftlich sehr bedenklich ist, darüber brauch mer uns glaub ich nicht unterhalten.
Bitte glaubt auch nicht daß ich in meiner Freizeit kostenlos operiere. Ich will nur zum Nachdenken anregen und erreichen daß sich die Leute mal mit der Gesetzeslage auseinandersetzten und nicht immer nur Halbwissen verbreiten. Viele Ansichten über bestimmte Rechtslagen sindbei weitem nicht so, wie man halt immer sagt. Nehmt euch mal die Zeit diese Gesetze genau zu studieren.
Genauso z.B. Ebay:
Jeder meint, daß er wenn er drunter schreibt Keine Rücknahme keine Garantie aus dem Schneider ist. Sobald irgendwo im Text steht: Funktionsfähig ist das eine Eigenschaftszusicherung nach § 444 BGB.
Schönen Tag noch und viel Spaß beim Aufregen über diesen Thread!!!
Grüße aus Augsburg
Happyrescue