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Thema: mit grünlicht zum gerätehaus!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
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    4.289
    Zitat Zitat von Stefan Hartmann
    So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
    Moin moin,

    da bist Du leider falsch informiert. Wie loxi schon sagte, haben Sonderrechte nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zu tun.
    Was Du meinst, wird landläufig als Wegerechte bezeichnet. Da hast Du allerdings recht. Die dürfen nur in Kombination verwendet werden. Was widerum nicht heiß, dass man beide auch in Kombination verbinden MUSS. Einsatzfahrten NUR mit Blaulicht sind auch gestattet. Wenn das Auto vor mir auch ohne Krach Platz macht, warum nicht?
    Lies hierzu die §§ 35, 38 der StVO durch. Eine sehr ausführliche Übersicht findest Du, wenn Du die entsprechenden Stichworte in die Suche dieses Forums eingibst.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467

    Blauuuuuuuliccccccccht

    witzmodus ein

    darf man mit Blaulicht und Martinshorn/Pressluft auch das "im Weg sein Recht inanspruchnemen"

    Witzmodus aus

    Sonder- und Wegerechte grüße Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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