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Thema: mit grünlicht zum gerätehaus!!!

  1. #91
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Das ist die alte Kennzeichnung ... Die neue ist tatsächlich grün.
    Vielleicht gabs mal Verwechselungen zu hohen Gebäuden oder Kränen wegen der Flugbeleuchtung.

    Was heisst denn "die neue" - ist das irgendwo geregelt (wo?)?

  2. #92
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    Zitat Zitat von Matze81
    Was heisst denn "die neue" - ist das irgendwo geregelt (wo?)?
    Wo das steht kann ich dir nicht sagen...
    Weiß es nur weil ein paar unserer Leute vor 2 Wochen bei nem Aufbauhersteller waren, weil wir nen neuen Elw2 bekommen und dort wurde es ihnen gesagt das die Kenntlichmachung der EL jetzt nicht mehr Rot sondern Grün ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #93
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Wo das steht kann ich dir nicht sagen...
    Weiß es nur weil ein paar unserer Leute vor 2 Wochen bei nem Aufbauhersteller waren, weil wir nen neuen Elw2 bekommen und dort wurde es ihnen gesagt das die Kenntlichmachung der EL jetzt nicht mehr Rot sondern Grün ist.
    Ok, danke. Ist also vermutlich genauso offiziell und einheitlich wie X Führungskräftefunktionskennzeichnungskonzepte in D... :o(

  4. #94
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    Zitat Zitat von Matze81
    Ok, danke. Ist also vermutlich genauso offiziell und einheitlich wie X Führungskräftefunktionskennzeichnungskonzepte in D... :o(
    Und genauso offziell wie die rote bisher war
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #95
    Matze81 Gast
    Zitat Zitat von Alex22
    Und genauso offziell wie die rote bisher war
    Exakt! ;o)

  6. #96
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    Grüne RKL kenne ich eigentlich zur Kennzeichnung der Atemschutzüberwachung.

    MfG

    Frank

  7. #97
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    Gelbe Rundumleuchten dürften doch aber erlaubt sein, oder?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #98
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    Zitat Zitat von Max K.
    Gelbe Rundumleuchten dürften doch aber erlaubt sein, oder?
    Für was?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #99
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    Zitat Zitat von Alex22
    Für was?
    Zum Aufsetzen auf das Autodach und dessen Betrieb während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

    Oder muss das FZ spezielle Auflagen erfüllen, damit so eine Warnleuchte eingeschaltet werden darf? (Überbreite/..?)

    Im Falle eines Alarmes ist der FA doch sowieso von der StVO soweit "befreit", als dass er z.B. rote Ampeln passieren dürfte, ohne dabei anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren darf. Würde diese "Befreiung von der StVO" nicht auch z.B. die Benutzung von beleuchteten Dachaufsetzern, welche unter "normalen" Bedingungen verboten sind, wieder z.T. legalisieren? (Über den Sinns solcher Sachen will ich nix sagen, mir gehts halt um die rechtliche Seite..)
    Geändert von Max K. (15.05.2006 um 15:29 Uhr)
    hallo :E

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  10. #100
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    Die Frage ist was die grüne Kennleuchte im öffentlichen Verkehr signalisieren soll und für welchen Zweck sie damit dienen/zugelassen sein soll.
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
    Spiele

  11. #101
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    Hi!

    Bei großen Fahrradrennen die über keinen schon Lange abgesperrten Rundkurs gehen (z.B. Deutschlandtour) wird die Straße immer erst kurz vorher durch eine große Menge an Polizeimotorrädern und PKWs geräumt. Dann folgt eine Polizeiauto, das zusätzlich eine rote RKL hat, und den Beginn des geschützten Bereichs aus Teamfahrzeugen und Rennfahrern signalisiert und am Ende der gesamten Kollonne fährt dann ein Polizei-PKW mit der grünen RKL, die signalisiert, dass die Straße jetzt wieder frei befahrbar ist.

    Grüße

  12. #102
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    Zitat Zitat von Max K.
    ...
    Im Falle eines Alarmes ist der FA doch sowieso von der StVO soweit "befreit", als dass er z.B. rote Ampeln passieren dürfte, ohne dabei anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren darf. Würde diese "Befreiung von der StVO" nicht auch z.B. die Benutzung von beleuchteten Dachaufsetzern, welche unter "normalen" Bedingungen verboten sind, wieder z.T. legalisieren? (Über den Sinns solcher Sachen will ich nix sagen, mir gehts halt um die rechtliche Seite..)
    Da Du ja schon Sinn oder Unsinn nicht als Diskusionsgegenstand nennst verzichten wir mal auf diese Ausführungen ;-)

    Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der STVO befreit. Nicht jedoch von der STVZO !
    Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer

    MfG
    Andi

  13. #103
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    Zitat Zitat von alarma
    Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der STVO befreit. Nicht jedoch von der STVZO !
    Stimmt.
    Mit den erfüllten Voraussetzungen des §35 STVO ist man aber über den §70 Abs. 4 StVZO von den dortigen Bestimmungen befreit.

    Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer
    Nicht deswegen.
    Abweichungen bei Beleuchtungseinrichtungen sind im §70 StVZO ausdrücklich ausgenommen.

    Was im Endeffekt also auf dasselbe hinausläuft.

    MfG

    Frank

  14. #104
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    Zitat Zitat von alarma
    Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der STVO befreit. Nicht jedoch von der STVZO !
    Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer
    Wenn du das teilweise wegläßt stimmts komplett :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  15. #105
    Registriert seit
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    Hi,

    Zitat Zitat von Alex22
    Wenn du das teilweise wegläßt stimmts komplett :-)
    steht in der StVo nicht auch, wer in welcher Situation Vorfahrt hat, etc.?
    Sollte sich im Einsatzfall ein Unfall ereignen, der daraus resultiert, dass man z.B. die Vorfahrt von nem anderen Auto missachtet hat, wird man immernoch nach der StVO bestraft, also wird man nicht komplett von ihr entbunden, oder?
    hallo :E

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