Hallo,


ich habe gehört das man in mehreren Landkreisen in Bayern ab dem 01.01.2004 mit dem privat PKW mit einem grünen Rundumlicht oder Frontblitzer (grün) von Zuhause zum Gerätehaus im Einsatzfall fahren darf.

Weiß jemand von euch darüber bescheid?

Wo darf man das machen?


mfg
gull