Und genauso offziell wie die rote bisher warZitat von Matze81
Und genauso offziell wie die rote bisher warZitat von Matze81
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Exakt! ;o)Zitat von Alex22
Grüne RKL kenne ich eigentlich zur Kennzeichnung der Atemschutzüberwachung.
MfG
Frank
Gelbe Rundumleuchten dürften doch aber erlaubt sein, oder?
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Für was?Zitat von Max K.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zum Aufsetzen auf das Autodach und dessen Betrieb während der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.Zitat von Alex22
Oder muss das FZ spezielle Auflagen erfüllen, damit so eine Warnleuchte eingeschaltet werden darf? (Überbreite/..?)
Im Falle eines Alarmes ist der FA doch sowieso von der StVO soweit "befreit", als dass er z.B. rote Ampeln passieren dürfte, ohne dabei anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder auch mit erhöhter Geschwindigkeit fahren darf. Würde diese "Befreiung von der StVO" nicht auch z.B. die Benutzung von beleuchteten Dachaufsetzern, welche unter "normalen" Bedingungen verboten sind, wieder z.T. legalisieren? (Über den Sinns solcher Sachen will ich nix sagen, mir gehts halt um die rechtliche Seite..)
Geändert von Max K. (15.05.2006 um 15:29 Uhr)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Die Frage ist was die grüne Kennleuchte im öffentlichen Verkehr signalisieren soll und für welchen Zweck sie damit dienen/zugelassen sein soll.
MfG
Daniel
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ööhhhhm,.....
Da Du ja schon Sinn oder Unsinn nicht als Diskusionsgegenstand nennst verzichten wir mal auf diese Ausführungen ;-)Zitat von Max K.
Aber mit dem §35 wird der Nutzer (wie richtig geschrieben) teilweise von der STVO befreit. Nicht jedoch von der STVZO !
Somit muss das Fahrzeug das der "Befreite" benutzt noch immer der STVZO entsprechen. --> keine Belechtung im Dachaufsetzer
MfG
Andi
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