Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!
§35 Abs.1) ... die Feuerwehr
§35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes
Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!
Soll heißen
- jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
- die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen
--> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator