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Thema: mit grünlicht zum gerätehaus!!!

  1. #46
    Registriert seit
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    Original geschrieben von 76440
    die bereitschaft vom RD ist auch garnicht inhalt der diskussion !! außerdem kommt das immer drauf an wie das organisiert ist. bei uns ist diese bereitschaft im katastrophenschutzkonzeot mit drin, also doch SR ...
    Na und? Die Blaulichtberechtigung von Privat auto etc ist auch nicht inhalt dieser Diskussion ...
    dachte das Thema heißt grünlicht...
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #47
    76440 Gast
    doch, thema der diskussion schon, nur nicht passend zum topic ...

  3. #48
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    Hi,
    ich nehme an, das ganze Thema Grünlicht ist nur ne Fehlinterprätation.
    Zitat:
    Blaulicht und Martinshorn jetzt auch für First Responder

    Helfer vor Ort und First Responder dürfen in Bayern bei ihren Einsätzen künftig Blaulicht und Martinshorn verwenden.
    Das Bayerische Verkehrsministerium hat
    g r ü n e s Licht :-))
    für eine Neuregelung der Blaulichtberechtigung im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gegeben.



    Original geschrieben von Alex22
    ist mir alles egal *hihi*

    ............
    Achja bis jetzt hab ich nix gefunden das die benutzung des Blaulichts dann für normale Fw einsätze verbietet. hihi.
    @Alex22,
    u.a. hast du doch das Thema auf B l a u l i c h t gebracht.

    Ebi
    Geändert von Ebi (11.01.2004 um 19:17 Uhr)

  4. #49
    Relfers Gast
    @all

    Erfahrungsbericht zum Thema "Blaulicht-Genehmigung" :

    Bei einer befreundeten HiOrg wurde versucht, an EINEM
    Privat-Auto die Blaulicht-Genehmigung zu erhalten (als First
    Responder/HvO Ersatzfahrzeug) !! Tagelange Telefonate und Schriftwechsel haben zu einem Rückzug der Anfrage geführt !

    Hauptgrund : ALLEINIGE Nutzung des Fahrzeuges !!!!!!!!

    zusätzlich : Spezielle Versicherung !!

    Es darf von niemand anderem gefahren werden, laut Bezirksregierung, solange die Anlage fest oder mobil im
    Fahrzeug ist.
    Also entweder komplett mobil (rausnehmen wenn außer Dienst)oder nur ALLEINE benutzen - auch bei Privatfahrten !!

    Also kein Freibrief für alle "Blaulicht-Fans", sondern genau geprüfte, schwierige Genehmigung !! Hauptsächlich für die
    HiOrgs gedacht, die bisher mit "HiOrg-Autos" ohne Blaulicht
    (z.B. manche Wasserwachten, BRK...) unterwegs waren und nur Dachaufsetzer hatten. Feuerwehren fahren zu 99,9% ja sowieso mit FW-Autos, die problemlos komplette SoSi-Anlage haben (+ auffällige Lackierung) !!
    Ansonsten eben nur KBR, KBI und in seltenen Fällen KBM`s, die bei den FW's ein Blaulicht fürs Privatfahrzeug kriegen.

    Und wenn ich hier so einige Beiträge lese : Das ist auch gut so !!

    Ich hoffe, es wird wirklich genau geprüft, wer eine Blaulicht-Genehmigung bekommt und wer nicht !!!

    Relfers

  5. #50
    Registriert seit
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    4.425
    Hey Leute!


    Ich muss diese Diskussion doch mit einem Lächeln verfolgen! Ich kann nur hoffen, dass genau draufgeachtet wird wem man ein SoRe-Anlage genehmigt!
    Ferne muss auch eine medizinische Qualifikation feststellen! Meine persönliche Meinung wäre RS oder RA Ausbildung! Ist aber nur meine Meinung und gehört nicht zum Thema!

    @76440
    Du hast Recht! In der Tat habe ich genug "Blaulicht-Fahrten" und brauche beweitem nicht neidisch sein und du hast das genau richtig interpretiert! Wenigstens einer, der das verstanden hat, wie ich das meine mit meinem Beitrag über die "Blaulichtgeilheit"!


    @Alex22
    Ich finde es schade, dass du dich der Diskussion mit den Worten "neidisch" entziehst!


    @All
    Ich habe ja nichts im Prinzip gegen SoRe-Anlagen für FirstRespondern, doch sollten diese eine gewisse Qualifikation haben und außerdem mit einem "offiziellen Fahrzeug" (ELW der Feuerwehr etc.) sich fortbegen! Zumal dann auch feststeht, welches Fahrzeug wie womit ausgerüstet ist!


    PS: Bin auf weiteren Diskussionen gespannt! Würde gerne noch mehr schreiben, habe aber leider keine Zeit --> Blaulicht-Auto fahren (dienstlich)! ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #51
    Kubi Gast
    Original geschrieben von Etienne

    @Alex22
    Ich finde es schade, dass du dich der Diskussion mit den Worten "neidisch" entziehst!
    Such doch mal aus Spaß die Beiträge von ihm....

    - Keinen eigenen FME, aber mit dem First Responder-Fahrzeug beim Feuerwehreinsatz rausfahren wollen

    - "Kumpel ist Staatsanwalt", dann sein Polizei-Posting....

    Also für mich ist die Diskussion erledigt :D

  7. #52
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    5.256
    @ Etienne ... ich hab nicht gesagt das DU oder 76440 neidisch ist, aber es mir kann keiner erzählen es hier keiner ist.

    @ Kubi .. was hat das bitte schön mit nem eigenem FME zu tun?
    außerdem hab ichs nicht nötig mich hier mit irgendwelchen aussagen zu profilieren (staatsanwalt) entweder du glaubst es oder läßt es...

    So ich für mein Teil sag zu diesem Thema jetzt nix mehr.
    viel spaß bei der weiteren diskussion.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #53
    Registriert seit
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    4.289
    Original geschrieben von Alex22
    So ich für mein Teil sag zu diesem Thema jetzt nix mehr.
    viel spaß bei der weiteren diskussion.
    Schade eigentlich, es fing gerade an, interessant zu werden...

  9. #54
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    Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!

    §35 Abs.1) ... die Feuerwehr
    §35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes

    Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!

    Soll heißen
    - jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
    - die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen

    --> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  10. #55
    Registriert seit
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    3.318
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!

    §35 Abs.1) ... die Feuerwehr
    §35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes

    Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!
    ----------------------------------------------------------------
    Soll heißen
    - jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
    ----------------------------------------------------------------
    - die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen

    --> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!

    Ööööhm,

    wie das denn jetzt???

    wie soll jedes Mitglied der Feuerwehr eine blaue Kennleuchte nutzen ???

    Anfahrt zum Gerätehausmit Privat PKW:
    Eindeutig: Er darf es nicht !!!!!

    Das wurde doch mehrmals klipp und klar hier gesagt. !!!

    Ebi
    Geändert von Ebi (12.01.2004 um 10:55 Uhr)

  11. #56
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    2.363
    Hallo!

    Hmmm... nene das verstehst Du was falsch!

    Im §35 StVO steht nix von Blaulicht...

    Wenn dann steht das im §52 Abs.3 der StVZO:
    Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

    Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

    Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

    Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

    Sonst weiter nix!

    Der §35 StVO regelt lediglich die Sonderrechte, welche mit Blaulicht und Einsatzhorn erstmal nix zu tuen haben!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (13.01.2004 um 21:38 Uhr)
    I believe on Digitalfunk

  12. #57
    76440 Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!
    völliger quatsch !!! ich darf auch ohne einsatzhorn und mit kennleuchte fahren, habe dann allerdings nur wegerecht, und kein sonderrecht !! zum rest hat andreas53/01 schon alles gesagt ...

  13. #58
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    Original geschrieben von 76440
    völliger quatsch !!! ich darf auch ohne einsatzhorn und mit kennleuchte fahren, habe dann allerdings nur wegerecht, und kein sonderrecht !! zum rest hat andreas53/01 schon alles gesagt ...

    leider auch völliger Quatsch.... Du hast ohne Einsatzhorn kein Wegerecht... Wegerecht hast du nur in Verbindung von Blaulicht UND Einsatzhorn... Sonderrechte hast du rein theoretisch sogar ohne Blaulicht und Einsatzhorn, nur dass es keiner erkennen kann...

  14. #59
    76440 Gast
    ja mein ich doch, ich verdreh das immer wieder *g*

  15. #60
    Registriert seit
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    716
    Wenn das so weiter geht, sind wir bald wieder beim Grünlicht! *lol*

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