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Thema: mit grünlicht zum gerätehaus!!!

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    Über die Nutzung des Blaulichtes bitte ich §35 StVO zu lesen!

    §35 Abs.1) ... die Feuerwehr
    §35 Abs 5a) ... die Fahrzeuge des Rettungsdienstes

    Diese Fahzzeuge dürfen die Blaue Kennleuchte benutzen!
    ----------------------------------------------------------------
    Soll heißen
    - jedes Mitglied der Feuerwehr (--> Abs 1!) darf auf der Anfahr die Kennleuchte nutzen
    ----------------------------------------------------------------
    - die Fzge des RD (was heissen soll, das FR-Fzg muss auf den öffentlichen RD-Träger zugelassen sein!!!) dürfen die Kennleuchte nutzen

    --> Kennleuchte übrigens immer nur mit Einsatzhorn!

    Ööööhm,

    wie das denn jetzt???

    wie soll jedes Mitglied der Feuerwehr eine blaue Kennleuchte nutzen ???

    Anfahrt zum Gerätehausmit Privat PKW:
    Eindeutig: Er darf es nicht !!!!!

    Das wurde doch mehrmals klipp und klar hier gesagt. !!!

    Ebi
    Geändert von Ebi (12.01.2004 um 10:55 Uhr)

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