Original geschrieben von 76440
völliger quatsch !!! ich darf auch ohne einsatzhorn und mit kennleuchte fahren, habe dann allerdings nur wegerecht, und kein sonderrecht !! zum rest hat andreas53/01 schon alles gesagt ...

leider auch völliger Quatsch.... Du hast ohne Einsatzhorn kein Wegerecht... Wegerecht hast du nur in Verbindung von Blaulicht UND Einsatzhorn... Sonderrechte hast du rein theoretisch sogar ohne Blaulicht und Einsatzhorn, nur dass es keiner erkennen kann...