Hallo,


Andreas 53/01 schrieb:
Das oftmals zitierte " Wegerecht " existiert nämlich in keiner Verordnung mehr, Sinngemäß wird aber dann von Blaulicht und Einsatzhorn gesprochen ( Volksmund )

(...)

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".


Toll, jetzt rate mal, wie man dieses spezielle der vielen Sonderrechte nennt! Hmmmmm? Wie wäre es mit "Wegerecht"?

*kopfschüttel*