Zitat Zitat von Stefan Hartmann
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Moin moin,

da bist Du leider falsch informiert. Wie loxi schon sagte, haben Sonderrechte nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn zu tun.
Was Du meinst, wird landläufig als Wegerechte bezeichnet. Da hast Du allerdings recht. Die dürfen nur in Kombination verwendet werden. Was widerum nicht heiß, dass man beide auch in Kombination verbinden MUSS. Einsatzfahrten NUR mit Blaulicht sind auch gestattet. Wenn das Auto vor mir auch ohne Krach Platz macht, warum nicht?
Lies hierzu die §§ 35, 38 der StVO durch. Eine sehr ausführliche Übersicht findest Du, wenn Du die entsprechenden Stichworte in die Suche dieses Forums eingibst.

Gruß, Mr. Blaulicht