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Thema: mit grünlicht zum gerätehaus!!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    1.061
    Gesetze/Verordnungen und auch einzelne Paragraphen immer schön bis zum Schluß /letzten Absatz lesen !!!!!! :-)

    Denn.........§ 35 Absatz 8 sagt: "(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

    Und siehe da.......schon gibt es kein schrankenloses (und auch hirnloses!!!!!!!) Hinwegsetzen mehr !

    Hinzu kommt der Rechtskundige auch (nach eigenem Überlegen !!!) selbst zu dem Schluß, dass mit dem § 35 der StVO ja keinesfalls die einschlägigen Paragraphen des StGB (!!) außer Kraft gesetzt werden (Beispielsweise: Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Nötigung etc.) die ich alle durch hirnloses Rasen unter Inanspruchnahme des § 35 ja erfüllen könnte ?!?!
    Schonmal darüber nachgedacht????????

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von WernerG

    Schonmal darüber nachgedacht????????
    Ich schon .. ich hab ja nur gesagt das man von der StVO befreit ist ... hab nie behauptet das es dann ein rechtsfreier Raum ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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