Zitat Zitat von Stefan Hartmann
So etwas gibt es nicht. Das Blaulicht ohne Martinshorn hat keine Sonderrechte.
Sonderrechte dürfen nur von bestimmten Personen in anspruch genommen werden in Niedersachsen Stadt- und Gemeindebrandmeister aufwärts.
Bitte das wurde doch schon in diversen Beiträgen ausführlichst diskutiert. Sonderrechte haben mit Blaulicht und Einsatzhorn einfach mal überhaupt nix zu tun.