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Thema: G 26.3 unter 18?

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  1. #1
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    Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
    Oder stehen die Leute bei euch Schlange?

    Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?

    Als guter Maschinist (den man ja auch braucht) brauche ich keinen AGT Lehrgang. Und, die wenigsten altgedienten Ortsbrandmeister haben einen AGT Lehrgang. Den gab es damals nämlich noch garnicht, als die in die Wehr eingetreten sind und dann ruck zuck Führungskraft wurden...

    Mann sollte sich das ganze mal ein wenig durch den Kopf gehen lassen, auch diejenigen, die 2 Wochen vor ihrem 18. Geburtstag unbedingt die G26 Untersuchung machen wollen.

    r.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
    Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung". Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht... Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet... Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist...
    Meine "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung" bestand anno dazumal aus der Frage "Spielst du eigentlich noch Fussball?". Ich antwortete "Ja", und der Arzt füllte die Bescheinigung aus. Hat mich damals natürlich auch nicht weiter interessiert, und ich kann auch nachvollziehen wenn es den "Otto Normalfeuerwehrmann" nicht weiter belastet. Flächendeckend ist es dann trotzdem erschreckend, weil ja letztlich in jeder Wehr irgendwer die Verantwortung trägt.

    Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
    Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
    Was denn sonst?
    Oder mal deutlicher gefragt: Wie lange kann es sich die FFw leisten, jeden zu nehmen?
    Wann sollte man denn die Atemschutztauglichkeit voraussetzen, wenn nicht bei Eintritt, also wenn die Interessierten noch am jüngsten, fittesten, motiviertesten... sind?

    Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
    Als guter Maschinist (den man ja auch braucht) brauche ich keinen AGT Lehrgang. Und, die wenigsten altgedienten Ortsbrandmeister haben einen AGT Lehrgang. Den gab es damals nämlich noch garnicht, als die in die Wehr eingetreten sind und dann ruck zuck Führungskraft wurden...
    Atemschutztauglichkeit als Eintrittsvoraussetzung heißt nicht Atemschutztauglichkeit fürs ganze Leben. Die Position der "guten Maschinisten" können auch Leute ausüben, die dann nicht mehr atemschutztauglich sind.
    Und gerade bei Führungspositionen macht es Sinn, dass die irgendwann (am besten nicht vor allzu langer Zeit) mal als Atemschutzgeräteträger gearbeitet haben. Denn sie sind es, die die Jungs in die risikoreichste Arbeit schicken, die sie dabei kontrollieren (ASÜ), und die sie am Standort diesbezüglich fortbilden. Das klappt mit eigener Erfahrung einfach besser, als vom Hörensagen. Dass das heute flächendeckend nicht so ist, weiß ich auch, aber vielleicht ist das ein Teilaspekt der Weiterentwicklungsseuche, an der die Feuerwehr leidet? Wie soll jemand den Sinn von Überhosen, Hohlstrahlrohren, AGT-Notfalltraining, Seitenkriechgang usw. erkennen, der selber nie als AGT gewirkt hat?

    Übrigens setzt man in NRW mittlerweile einen irgendwann mal abolvierten AGT-Lehrgang und eine gültige (!) G26.3 für die Zulassung zum Zugführerlehrgang voraus. Und das auch noch nicht allzu lange (2006, 2007?), bei Einführung gab es den obligatorischen "Die-Feuerwehr-wird-zerstört"-Aufschrei - und heute stört sich da schon keiner mehr dran.
    Geändert von überhose (05.01.2010 um 08:58 Uhr)

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