Es kann einen Unterschied zwischen dem geben, was der Arzt als Untersuchungsergebnis ansieht, und dem, was er gemäß Grundsatz ansehen sollte. Gemäß Wortlaut des G26 führt Minderjährigkeit zum Nichtbestehen für den Bereich Feuerwehr, Punkt, Ende, aus.
Es gibt ja auch Ärzte, die sich nicht an den Untersuchungsumfang oder sonstige Vorgaben halten ... Macht doch eh jeder, was er will ...