Zitat Zitat von Leitstelle_V Beitrag anzeigen
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei so tiefgreifenden Diskussionen nicht mehr mithalten kann, ohne tiefer zu recherchieren. Daher steige ich aus. Was ich weiß bzw. wie ich es kenne, habe ich geschrieben. Ich lasse mich aber wie immer gern belehren.
Naja, ich habe es im Grundsatz G26 mit den allgemeinen Regelungen, die für jede arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß BG-Grundsätzen gelten, nachgelesen. Es gibt zwar seit gut einem Jahr die ArbMedVV als staatliches Regelwerk für den Bereich, aber gerade im Bereich Atemschutztauglichkeit bei den Feuerwehren gilt derzeit noch ganz klar das BG-Regelwerk.

Ich weiß aber, dass bei uns eine G 26 bei Eintritt in die Einsatzabteilung angeordnet wird - und das ist mit dem 16. Lebensjahr. Praktisch als die bereits genannte "Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung".
Das kann man machen, ist bestimmt auch nicht verkehrt, allerdings müsste das Ergebnis dann eben lauten "Für den allgemeinen Feuerwehrdienst mit Einschränkungen (weil körperlich noch nicht voll entwickelt) geeignet, für die Tätigkeit "Tragen von Atemschutzgeräten" nicht geeignet - dauernde gesundheitliche Bedenken".

Und auch ich habe mit 16 ein Belastungs-EKG gemacht...
Habe den Grundsatz gerade nicht zur Hand, da im Zug unterwegs, kann daher nicht sagen, ob der Leitfaden Ergometrie etwas zu dem Punkt sagt.

Und der Arzt hat mit "keine gesundheitlichen Bedenken" geurteilt. Als ich 18 wurde, durfte ich zum ASGT-Lehrgang, OHNE eine neue G 26 ablegen zu müssen (die war bereits zwei Jahre her, aber laut der Drei-Jahres-Frist noch ein Jahr gültig). Erst nach den genannten drei Jahren, also mit 19, wurde eine neue G 26 angeordnet...
Das ist auf jeden Fall nicht konform mit den Vorgaben, wie gesagt "dauernde gesundheitliche Bedenken" bei U18 und die Erstuntersuchung darf bei Aufnahme der Tätigkeit höchstens 12 Wochen alt sein.

Und solange das bei uns so läuft, denke ich nicht darüber nach, ob das jetzt rechtens oder vielleicht doch nicht ist. Dass es das nicht ist, kann ich mir immer nicht vorstellen, normalerweise gehe ich davon aus, dass die Fachkräfte (Ärzte...) wissen, was sie tun und verlasse mich darauf. Ich weiß, dass das in Deutschland nicht immer der Fall ist... Es interessiert mich auch theoretisch, ob das so, wie es bei uns läuft und wie ich es geschrieben habe, korrekt ist, aber praktisch ist es mir relativ egal bzw. werde ich mich nicht reinsteigern...
Ich sag ja, macht eh jeder was er will.
Aber wenn z. B. der Gemeinderat sich auch nicht an die Regeln hält und keine Überhosen beschafft, ist das Geschrei groß. Es wird halt mit zweierlei Maß gemessen, je nachdem, wie man selbst betroffen ist. Vergleiche auch den Feuerwehrführerschein, da tritt das Interesse an einer fundierten Ausbildung auch schnell in den Hintergrund, wenn die Aussicht besteht, die nicht ganz so großen roten Autos fahren zu dürfen ...

Und ich würde nicht dagegen halten, wenn jemand wetten würde, dass es fast ganz Feuerwehrdeutschland begrüßen würde, wenn man auf die Gängelei des Ehrenamtes durch die G26 ganz verzichten würde und somit das Brandschutzwesen in Deutschland vor dem Untergang bewahren würde ...

Zitat Zitat von russmeyer Beitrag anzeigen
Die Tauglichkeit für den Atemschutz als Eintrittskriterium für den Freiwilligen Feuerwehrdienst zu nehmen, wie lange kann sich das die FFw noch leisten?
Oder stehen die Leute bei euch Schlange?
Die Frage ist, ob man sich etwas anderes leisten kann. An unsportlichen und körperlich nicht (mehr) so belastbaren FA besteht in der Regel kein Mangel, an AGT schon.

Und wie ist es mit denen, die von der Jugendfeuerwehr kommen und nicht tauglich sind, werden die nicht in den aktiven Dienst übernommen?
Man kann frühzeitig darauf hinweisen, ansonsten macht es einfach keinen Sinn, jemanden zu übernehmen, der mit 18 schon die G26 nicht schafft und bei dem sich das auch absehbar nicht ändert. Dann muss man ehrlicherweise sagen "Schöne Zeit, aber hier trennen sich unsere Wege". Machen wir mit Jugendlichen, die schon in der JF zeigen, dass sie geistig oder charakterlich nicht für den Einsatzdienst geeignet sind, auch. Das wird ansonsten nämlich für beide Seiten sehr enttäuschend.

Übrigens setzt man in NRW mittlerweile einen irgendwann mal abolvierten AGT-Lehrgang und eine gültige (!) G26.3 für die Zulassung zum Zugführerlehrgang voraus.
Was Gerüchten zufolge nicht zuletzt daran liegen soll, dass es einige nicht ohne HI-Gefahr um den Planspieltisch geschafft haben. Beim GF ist sogar noch ein Realübung auf dem Außengelände dabei, da muss man halt auch mal um das Gebäude herum und sollte die entsprechende körperliche Leistungsfähigkeit mitbringen.
Ansonsten hat man es ohne AGT und G26 relativ leicht in NRW: TM, SF, MA, das war es dann mit der Feuerwehrkarriere (von einigen speziellen, technischen Nicht-FwDV2-Lehrgängen mal abgesehen).